WDVS: Jetzt Geld vom Bund! Dämmung wird gefördert
Seit Jahresbeginn 2020 ist die steuerliche Förderung bestimmter energetischer Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum amtlich. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage. Das Gebäude muss über 10 Jahre alt sein, gefördert werden Außen- wie auch Innendämmung.
Die Förderung selbst erfolgt durch Abzug von der Steuerschuld, d.h. die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen, wird mit der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen verringert. Bis zu 20 % der förderfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 € je begünstigtes Objekt, können – verteilt über drei Jahre – berücksichtigt werden.
Kosten für entsprechend zugelassene Energieberater werden zu 50 % gefördert, wenn der Energieberater durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragt worden ist. Eine Pflicht zur Energieberatung vor der Umsetzung oder eine Baubegleitung durch einen Energieberater sieht das Gesetz allerdings nicht vor.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen muss abschließend durch eine Fachunternehmenserklärung bestätigt werden.