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Was bedeutet konstruktiver Holzschutz?

Unter konstruktivem Holzschutz versteht man alle baulichen Maßnahmen, die das Holz vor Feuchtigkeit und Durchfeuchtung schützen soll. Schon bei der Planung eines Holzbauteils muss das zu verwendende Holz so gewählt werden, dass die vom Bauteil geforderten Funktionen und die optischen Anforderungen erfüllt werden.

Die Konstruktion bestimmt die Beständigkeit des Bauteils. Dieser konstruktive Holzschutz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte Beschichtung. Außenbauteile aus Holz müssen so konstruiert sein, dass anfallendes Wasser unmittelbar abgeleitet wird. Wasser- und Feuchtigkeitsnester sowie Kapillarfugen in der Konstruktion sind zu vermeiden. Hirnholz ist vor Wasseraufnahme zu schützen. Speziell bei maßhaltigen Außenbauteilen, wie Fenstern und Türen, ist auf die Abrundung von Kanten (Rundungsradius > 2 mm), die Vermeidung waagerechter Flächen (Abschrägung mindestens 15 °) sowie die Anordnung von Fugen, die das schnelle Abfließen von Regen- oder Kondenswasser garantieren, zu achten.

Vor der Bearbeitung der Holzbauteile ist das Holz immer darauf zu prüfen, ob es für die Durchführung der vorgesehenen Beschichtung geeignet ist. Diese Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung der zu behandelnden Oberfläche (Holz/Anstrich) sowie auf sichtbare oder anderweitige, mit baustellenüblichen Hilfsmitteln erkennbare Mängel. Einwirkende Feuchtigkeit auf nicht mehr zugänglichen Flächen kann mit einem entsprechenden Messgerät überprüft werden: Ma0haligtige Holzbauteile max. 13 bis 15 % Holzfeuchte, begrenzt und nicht maßhaltigen Holzbauteile max. 18 % Holzfeuchte. Bei Außenbeschichtungen von Fenstern und Außentüren ist auch der Zustand der Innenbeschichtung in die Prüfung mit einzubeziehen.

Wichtig:
Ein falsch oder unsauber konstruiertes oder verarbeitetes Holzbauteil kann durch keinen Anstrich aufgewertet, auf Dauer geschützt oder gar gerettet werden!

Grundsätzlich hat der konstruktive Holzschutz Vorrang vor chemischem Holzschutz. Dieser kann nur eine ergänzende Maßnahme sein. Konstruktive Mängel an Holzbauteilen sich durch Fachbetriebe zu beseitigen. Bei nicht änderbaren konstruktiven Mängeln ist eine Bedenkenmitteilung unerlässlich.

Tipp:
Weitere Informationen zum konstruktiven Holzschutz sind im BFS Merkblatt Nr. 18, in den Checklisten und Broschüren "Holzbauteile - Werterhaltung durch Schutz und Pflege" vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und auch in der Broschüre "Holzschutz - Bauliche Maßnahmen" des Informationsdienstes Holz zu finden.

Autor

Anke Hamberger

Leitung Produktzulassung
Tel.: +49 5731 9887-350
a.hamberger@zero-lack.de

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