Maßtoleranzen prüfen und bewerten
Jeder Bauherr erwartet eine aus seiner Sicht einwandfreie Ausführung der Bauleistung. Wenn dann nach Fertigstellung Unregelmäßigkeiten in der Ebenheit sichtbar werden, ist der Ärger groß. Da der Bauherr keine Toleranzen akzeptieren will, wird schnell der Ruf nach Sachverständigen und technischen Regelwerken laut.
Aus technischer Sicht gilt die DIN 18202:2019-07 "Toleranzen im Hochbau" mit ihren Vorgaben für die Ausführung der verschiedenen Bauabschnitte.
Beispiel: Die Herstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen stellt eine handwerkliche Leistung dar und unterliegt daher auch Unregelmäßigkeiten in der Ebenheit. Vor dem Aufbringen der Dämmung sind üblicherweise die Gebäudemaße hinsichtlich geometrischer Gegebenheiten wie Lotrechtheit von Fensternischen, Außenecken, Fassadenflächen, der Fluchtverlauf, der Bezugslinienverlauf usw. auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Werden größere Unregelmäßigkeiten des Untergrundes festgestellt, als nach DIN 18202:2019-07 zulässig, hat der Auftragnehmer Bedenken anzumelden. Dieses gilt bei Werksverträgen sowohl nach VOB/B als auch nach BGB.
Darüber hinaus ist es prinzipiell empfehlenswert, die Ebenheit nach der Armierung eines WDV-Systems noch einmal zu prüfen. In diesem Bauabschnitt ist eine Korrektur der Fläche mittels Auftrag der Armierungsmasse noch möglich. Der spätere, in der Regel dünnschichtige Putzauftrag ist nicht in der Lage, Unebenheiten oder Plattenanzeichnungen zu kaschieren.
Wichtig: Eine Verwendung von Spachtelmassen dient lediglich zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und nicht zum Ausgleichen von Untergründen, siehe DIN EN 16566:2014-08 "Beschichtungsstoffe - Spachtelmassen bei Innen- und/oder Außenarbeiten".